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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2006 - L 9 B 51/06 AS   

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https://dejure.org/2006,105465
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2006 - L 9 B 51/06 AS (https://dejure.org/2006,105465)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2006 - L 9 B 51/06 AS (https://dejure.org/2006,105465)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2006 - L 9 B 51/06 AS (https://dejure.org/2006,105465)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2006 - L 9 B 51/06
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen (BSG, Beschluss vom 24. August 1996 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500 § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2006 - L 9 B 1/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2006 - L 9 B 1/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2006 - L 9 B 51/06
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen (BSG, Beschluss vom 24. August 1996 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500 § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2006 - L 9 B 1/06 AS).
  • SG Hildesheim, 05.09.2007 - S 36 AS 1138/07
    Diese stellen nach ständiger Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. z.B. Beschluss vom 9. Oktober 2006 - L 8 AS 455/05 ER - und Beschluss vom 24. März 2006 - L 9 B 51/06 AS) keine mit dem Widerspruch angreifbaren Verwaltungsakte dar, weil durch derartige Schreiben keine Regelung getroffen und insbesondere auch keine verbindlichen Rechtsfolgen gesetzt werden.
  • SG Hildesheim, 13.03.2007 - S 36 AS 647/05
    Diese stellen nach ständiger Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2006 - L 8 AS 455/05 ER - und Beschluss vom 24. März 2006 - L 9 B 51/06 AS) keine mit dem Widerspruch angreifbaren Verwaltungsakte dar, weil durch derartige Schreiben keine Regelung getroffen und insbesondere auch keine verbindliche Rechtsfolge gesetzt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 9 AS 41/10
    Ebenso hat auch bereits der erkennende Senat u.a. mit Beschluss vom 24. März 2006 (Az.: L 9 B 51/06 AS) ausgeführt, dass die Feststellung, dass die Heizkosten für die von einem Leistungsbezieher angemietete Wohnung unangemessen hoch seien, nur einen Hinweis auf die Rechtslage und keine Regelung im Sinne der Legaldefinition des Verwaltungsaktes nach § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) darstellt.
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